Zweite Änderung zur Fünfundzwanzigsten Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)
Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
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