Aufgaben
1. Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung (einschließlich der Überwachung von Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen) umfassen:
- Überwachung gemäß der Vorgaben und Anforderungen der lebensmittelhygiene-, fleischhygiene- und weinrechtlichen Grundlagen
- Inspektionen und Kontrollen in allen Betrieben, die an der Erzeugung, Herstellung und Vermarktung von Lebensmitteln beteiligt sind
- Inspektionen und Kontrollen in Betrieben, die Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen und vermarkten
- Entnahme amtlicher Proben (planmäßig und im Verdachtsfall) zur Untersuchung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (Umfang des zu überwachenden Sortiments siehe Punkt 3.)
- Ermittlungen im Rahmen von Meldungen über das Europäische Schnellwarnsystem (RASSF; RAPEX) und Einleitung notwendiger Maßnahmen (z.B. Sicherstellung)
- Einleitung von Maßnahmen bei festgestellten Verstößen (u. a. Belehrungen, Auflagenerteilungen, Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld, Verwaltungszwangsverfahren bis hin zu Betriebsschließungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen, Untersagungen des weiteren Inverkehrbringens, Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren)
- Entgegennahme und Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
- Ermittlungen und Überprüfungen zur Abklärung lebensmittelhygienischer Ursachen von Erkrankungsgeschehen, die im Zusammenhang mit dem Verzehr von Lebensmitteln aufgetreten sind
- Prüfung der Gewährleistung der lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen bei Neu- oder Umbaumaßnahmen in Betrieben der Lebensmittelherstellung und des Lebensmittelhandels
2. Zu kontrollierende Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen sind:
(Anmerkung: Die Aufzählung erfolgt alphabetisch und ist nicht abschließend. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit ausschließlich in Bezug auf die Anforderungen gemäß geltendem Lebensmittel-, Lebensmittelhygiene-, Fleischhygiene-, Bedarfsgegenstände-, Kosmetik-, Tabak- und Weinrecht.):
- Ambulante Händler (z. B. Verkaufsfahrzeuge)
- Apotheken
- Bäckereien und Konditoreien
- Betriebskantinen
- Drogerien und Parfümerien
- Einzelhandelsgeschäfte (z.B. Supermärkte, Backwarenfilialen, Fleischereifilialen)
- Eiscafes
- Erzeugerbetriebe (z.B. Imkereien, Erzeuger von Obst und Gemüse)
- Gaststätten
- Herstellerbetriebe
- Hotels und Pensionen
- Imbisseinrichtungen
- Speiseausgabestellen und Küchen in Jugendherbergen
- Speiseausgabestellen und Küchen in Kindergärten, Schulen und –horte,
- Kioske
- Küchen und Großküchen
- Metzgereien und Fleischereien
- Schankwirtschaften
- Tankstellen
- Veranstaltungen (u. a. Wochen- und Weihnachtsmärkte, Bauernmärkte, Open-Air-Veranstaltungen, Stadtfeste, Weinfeste, Messen, Spezialmärkte)
3. Der Überwachung unterliegen insbesondere folgende Produkte:
(Die Aufzählung ist nicht abschließend.):
- Milch- und Milcherzeugnisse, Käse
- Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Wurstwaren
- Feinkostsalate
- Fisch- und Fischerzeugnisse
- Eier- und Eiprodukte
- Obst und Gemüse
- Getreide und Backwaren
- Schokolade, Kaffee, Kakao, Tee, Zuckerwaren
- Eis und Desserts, Konfitüren
- Fette und Öle
- Suppen, Brühen, Soßen
- Fertiggerichte
- Kräuter und Gewürze
- Lebensmittel für besondere Ernährungsformen (z.B. Diabetikerlebensmittel)
- Zusatzstoffe
- Nahrungsergänzungsmittel
- alkoholfreie Getränke (z.B. Mineral- und Tafelwasser, Saft, Nektar, Limonade) und alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein, Likör)
- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Verpackungsmaterial, Kochgeschirr, Essgeschirr)
- Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt (z.B. Schmuck, Kleidung, Bettwäsche, Arbeitshandschuhe)
- Kosmetika (z.B. Seife, Lotion, Deospray, Haarfärbemittel)
- Wasch- und Reinigungsmittel (z.B. Wollwaschmittel, Bleichmittel, Putzmittel)
- Tabak- und Tabakerzeugnisse