Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Landratsamt Meißen
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie tritt ab 28. Dezember 2009 in Kraft. Sie zielt darauf ab, dass die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dadurch soll eine Liberalisierung des Binnenmarktes und somit eine wirtschaftsfördernde Ausweitung des innereuropäischen Wettbewerbs erreicht werden.
relevante Verfahren der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Kreisgesundheitsamt:
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz durchführen
- Leichenpass ausstellen
- Medizinischen Beruf abmelden
- Medizinischen Beruf registrieren
- Registrierung eines medizinischen Berufes ändern
- Wartefristverlängerung für Feuerbestattung erteilen
Kreisordnungamt:
- Ausnahmegenehmigung bzgl. Sonn- und Feiertagsgesetz erteilen
- Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Ausländer ändern (Bedingungen, Auflagen)
- Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Ausländer ausstellen
- Maklererlaubnis nach $ 34c GewO erteilen
- Pfandleihererlaubnis erteilen
- Versteigerererlaubnis erteilen
- Versteigerungsanzeige registrieren
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt:
- Apothekenbescheinigung ausstellen
- Bestätigung über die Erlaubnis zur Züchtung von Tieren/gewerbliche Tierhaltung ausstellen
- Gesundheitsbescheinigung ausstellen
- Genusstauglichkeitsbescheinigung ausstellen
- Tierärtzliche Hausapotheke registrieren
- Tierausstellungsgenehmigung erteilen