Jugendhilfeplanung
Ansprechpartnerin: | Frau Thiele |
Telefon: | 035 21 - 72 53 205 |
E-Mail: | kreisjugendamt@kreis-meissen.de |
Aufgaben:
Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII den Auftrag, die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Jugendhilfe, den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.
- Jugendhilfeplanung / Jugendhilfestatistik
- Jugendhilfeplanerische Stellungnahmen zu allen Anträgen auf Landesförderung, Bundesprogrammen und u.a.
- Gremienarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss bezüglich sachlicher und fachlicher Begleitung von entscheidungsrelevanten Vorgängen
- Erarbeitung und Fortschreibung der Jugendhilfeplanung und von spezifischen Fachplänen
- Anerkennungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Projektstelle Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Ansprechpartner: | Herr Klemm |
Telefon: | 035 21 - 72 53 206 |
E-Mail: | kreisjugendamt@kreis-meissen.de |
Aufgaben:
- Situations- und Bestandsaufnahme sowie Evaluation von Prozessen der Jugendbeteiligung gemäß § 47 a SächsGemO und § 43 a SächsLKrO
- Stärkung junger Menschen in der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten sowie wissensorientierte Unterstützung von Beteiligungsprozessen
- Analyse und Qualitätsentwicklung von Netzwerkstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzender Bereiche
Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Schulsozialarbeit
Ansprechpartner: | Frau Füllbier |
Telefon: | 035 21 - 72 53 317 |
E-Mail: | kreisjugendamt@kreis-meissen.de |