Allgemeine Informationen
Geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen, einschließlich Anhängern, welche ein zulässiges Gesamtgewicht höher als 3,5 t haben, sind gemäß § 1 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erlaubnispflichtig. Dazu zählen auch u. a. Entsorgungsunternehmen und Containerdienste.
Dabei wird unter gewerblichen Güterverkehr (Erlaubnis), grenzüberschreitender gewerblicher Güterverkehr (Lizenz) und unter Werksverkehr unterschieden.
Unter Werksverkehr ist die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke des Unternehmens zu verstehen. Dabei darf sich die Beförderung nur als eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. Werksverkehr bedarf keiner Genehmigung, aber einer Anmeldung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Formular:
- Formular zur Anmeldung des Werkverkehrs
Bundesamt für Güterverkehr
Verfahrensablauf für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz
Antragstellung
Die Erlaubnis oder Lizenz beantragen Sie persönlich. Dazu füllen Sie das zum Download bereitstehende Formular vollständig aus und reichen dieses mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt zum Antrag) ein.
Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere das Einholen des Führungszeugnisses und des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister am längsten dauert. Sie sollten daher als erstes diese Unterlagen beantragen.
Dazu füllen sie das zum Download bereitstehende Formular aus.
Voraussetzungen
- tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- persönliche Zuverlässigkeit
- angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit
- fachliche Eignung
- Voraussetzungen zur Erfüllung der Anforderungen von Artikel 3
Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
Formulare
- Merkblatt zum Antrag
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz
- Eigenkapitalsbescheinigung für den Güterkraftverkehr
- Zusatzbescheinigung Güterkraftverkehr
- Fahrzeugliste Güterkraftverkehr
- Antrag auf zusätzliche Erlaubnis Güterkraftverkehr
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung eines obengenannten Antrages sind gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Verbindung mit den Verordnungen (EG) 1071/2009 und (EG) 1072/2009 folgende Unterlagen mit dem Antragsformular einzureichen:
1. Nachweis der fachlichen Eignung
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse des Verkehrsleiters (verantwortliche Person für die Güterkraftverkehrsgeschäfte)
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses des Verkehrsleiters (Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Prokura Handelsregister)
2. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung (Vordrucke)
- (Eigenkapital: 1. Fahrzeug 9.000 Euro, je weiteres 5.000 Euro)
Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr und das Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen.
3. Nachweis der Zuverlässigkeit
- Bescheinigung in Steuersachen der Finanzämter
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung sowie der Berufsgenossenschaft (wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen).
Vom Unternehmer (bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft für die geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter und für die juristische Person selbst, bei einer Erbengemeinschaft für die Miterben) und dem gesetzlichen Vertreter sowie dem Verkehrsleiter:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StVG (Diese Auskunft ist gebührenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zu beantragen: Tel. 0461 316-0 oder Ausdruck über das Internet www.kba.de.)
4. Allgemeine Unterlagen
- Fahrzeugliste, Mietfahrzeuge mit Mietvertrag
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
- bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste und den Gesellschaftervertrag oder den anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
Fristen
Die Erteilung der Genehmigung kann für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erfolgen
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.