Belehrung / Bescheinigung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (nach IfSG)
Bescheinigungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
(Gesundheitsnachweise)
- Durchführung von Belehrungen nach §§ 42,43 Infektionsschutzgesetz
- Erstellung von Bescheinigungen für Beschäftige im Lebensmittelbereich
Ort der Belehrung | Telefon |
Belehrungszeiten Achtung! Nur nach Anmeldung* (siehe auch: Allgemeine Infos) |
Gesundheitsamt Meißen Dresdner Str. 25 Zimmer 315 |
03521 725-3403 |
dienstags am Nachmittag |
Gesundheitamt Meißen Außenstelle Riesa Heinrich-Heine-Str. 1 Zimmer 223 |
03525 5175-3434 | dienstags am Nachmittag |
Gesundheitsamt Meißen Außenstelle Großenhain Herrmannstr. 30-34 |
über: 03525 5175-3434 | dienstags am Vormittag donnerstags am Nachmittag |
* Anmeldung telefonisch: Mo und Do: 9-12 Uhr und Die 14-16 Uhr bzw.
per E-Mail an: gesundheitsamt@kreis-meissen.de
Die genaue Uhrzeit der Belehrung wird bei telefonischer Anmeldung festgelegt.